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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lotterieeinnahme FRONTCOURT Gerd-Dehof-Platz 2/326 68163 Mannheim Lotteriebestimmungen "www.RUGBYLOTTERIE.de" Die Lotterieeinnahme FRONTCOURT (in Nachfolgenden LFC) ist ein Geschäftsteil der Sport -und Marketing Agentur FRONTCOURT mit Sitz in Mannheim. 3. Rugbylotterie der LFC §1 Lotteriegebiet, Vertriebsorganisation, Lotteriebegriff (1) Die Lose der Rugbylotterie werden in Deutschland (Lotteriegebiet) verkauft. Lose können nur bei der LFC erworben werden. (2) Der Loseverkauf ist ausschließlich Angelegenheit der Vertriebsorganisation (VO) der LFC. Diese umfasst den Internetvertrieb durch die LFC und die öffentlichen Verkaufsstellen (VSt). Diese sind Mittelspersonen der LFC. Die VO verkauft Lose im Namen und für Rechnung der LFC. Beschwerden über eine VSt oder die VO sind direkt an die LFC zu richten. (3) Der Losverkauf der 3. Rugbylotterie beginnt am 31.03.2008 und dauert voraussichtlich bis zum 31.07.2010. Die Ziehung der Gewinne findet spätestens 30 Kalendertage nach Ende des Losverkaufs statt und wird über das Internet veröffentlicht oder auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Sollten die Lose bereits vor dem Ablauf des Verkaufszeitraumes verkauft sein, behält sich die Direktion eine frühere Ziehung der Gewinne vor. Der Ziehungstermin wird spätestens 14 Kalendertage vor der eigentlichen Ziehung im Internet veröffentlicht oder auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. §2 Teilnahme am Gewinnspiel (1) Die Teilnahme an der 3. Rugbylotterie richtet sich ausschließlich nach dem Spielplan der LFC und diesen Lotteriebestimmungen (2) Die LFC/VO/VSt unterbreitet durch Werbung ein verbindliches Verkaufsangebot. Das Los mit der darin angebotenen Losnummer wird an den Spielteilnehmer verschickt oder übergeben, wenn die Voraussetzungen des Abs. 3 an der 3. Rugbylotterie erfüllt sind. Der Spielvertrag wird zwischen der LFC und dem Spielteilnehmer geschlossen. Er kommt zustande, wenn das Los rechtzeitig in voller Höhe (vgl. Abs. 3) und in der Datenbank der LFC als gewinnberechtigt gespeichert ist. (3) Um bei der Ziehung beteiligt zu sein, muss das Los im Besitz des Spielteilnehmers und bis zum voraussichtlichen Ende des Verkaufszeitraumes, in voller Höhe bezahlt sein. Als rechtliche Zahlung gilt: a. Barzahlung b. Mittels Scheck c. Bei Banküberweisung mit pünktlichem Zahlungseingang (4) Nimmt der Spielteilnehmer mit mehreren Losnummern am Gewinnspiel teil und ist der Lospreis nicht rechtzeitig in voller Höhe bezahlt, gilt für die geleisteten Zahlungen am Ziehungstag folgende Regelung für die Lose: das Los mit der niedrigsten Losnummer gilt als teilnahmeberechtigt. Entsprechend aufsteigend für alle weiteren voll bezahlten Lose. (5) Sofern der Lospreis nicht rechtzeitig in voller Höhe bezahlt wird, ist die LFC/VO/VSt an ihr Losangebot nicht mehr gebunden. (6) Die Ziehung findet statt, egal wie viele Lose verkauft wurden. Es werden auf jeden Fall 7 Preise gezogen. (7) Mitarbeiter der LFC, der VO oder einer VSt. sind von der Teilnahme ausgeschlossen. §3 Losauflage und Lose (1) Die Losauflage umfasst 100 Lose mit den Losnummern von 001 bis 100. (2) Es werden nur ganze Lose ausgegeben. Auf jedes Los werden die Nummer der Ausspielung, die Losnummer, der Lospreis sowie die Unterschrift des Direktors der LFC aufgebracht. (3) Die Rechte aus einem Los stehen dem Inhaber nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts zu. Eine Prüfung der Inhaberberechtigung ist zulässig, aber nicht zwingend. (4) Den Verlust eines Loses hat der Spielteilnehmer zur Wahrung seiner Rechte der LFC unverzüglich, unter genauer Bezeichnung des Loses schriftlich mitzuteilen. (5) Eine Loswunschnummer ist nicht möglich. §4 Lospreis (1) Der Preis für ein Los beträgt für die 3. Rugbylotterie: 10,00 Euro, zuzüglich 1,00 Euro Bearbeitungsgebühr. §5 Ziehungsverfahren und Gewinnermittlung (1) Die Ziehung der Gewinnzahlen sind öffentlich und finden in den Geschäftsräumen der LFC,Gerd-Dehof-Platz 2/326, 68163 Mannheim, statt. Der Ziehungszeitpunkt wird von der Direktion festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt. Als Ziehungsperson fungiert eine von der Direktion festgelegte, unabhängige Person. (2) Eine Kopie aller gewinnberechtigten Losnummern werden in einem Ziehungsbehälter, von außen nicht einzusehen, aufbewahrt und von daraus gezogen. (3) Es stehen 7 Gewinne zur Ausspielung. Die Ziehung wird mit dem Zug der vierzehnten Gewinnstufe begonnen und endet mit dem Zug der ersten Gewinnstufe. Das im Protokoll festgelegte Ziehungsergebnis ist für die Gewinnauszahlung verbindlich. Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet die Direktion der LFC endgültig und unter Ausschluss des Rechtsweges. §6 Gewinnliste, Gewinnauszahlung und Verfall des Gewinnanspruches (1) Jeder Spielteilnehmer wird bei einem Gewinn unverzüglich durch die LFC, mittels einer Gewinnliste in der die gezogenen Lose (Gewinnlose) aufgeführt sind, benachrichtigt. (2) Alle Gewinne werden durch Verrechnungsschecks oder Überweisung unverzüglich, nach Einsendung oder Übergabe des Gewinnloses, ausbezahlt. (3) Im Rahmen der geltenden Rechtsvorschrift wahrt die LFC das Spielergeheimnis. (4) Der Anspruch auf Auszahlung bzw. Übermittlung eines Gewinns erlischt, wenn er nicht, innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Gewinnliste bei der LFC, durch Einsendung oder Übergabe des Gewinn-loses, angezeigt wird. §7 Haftungsbestimmungen (1) Im Fall von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich die LFC zum Einlesen, Übertragen, Speichern und Verarbeiten von Daten bedient, haftet die LFC nicht. (2) Die LFC haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. In diesen Fällen wird der Lospreis auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche des Spielteilnehmers sind aus-geschlossen. (3) Die LFC haftet nicht für ein Verschulden der Deutschen Telekom AG, der Deutschen Post AG oder anderen Transportunternehmen. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind. Der Direktor der Lotterieeinnahme FRONTCOURT Heiko Striehl Gerd-Dehof-Platz 2/326 68163 Mannheim GEWINNLISTE 3. Rugbylotterie 1. Preis 500,00 Euro 2. Preis 150,00 Euro 3. Preis 50,00 Euro 4. Preis 20,00 Euro 5. Preis 10,00 Euro 6. Preis 10,00 Euro 7. Preis 10,00 Euro GESAMTGEWINN: 750,00 Euro
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